"Selbstzahler"
Weil die Krankenkassen psychotherapeutische Leistungen
nur sehr eingeschränkt abdecken, zahlen die
meisten meiner Klienten ihre Therapiestunden aus
der eigenen Tasche. Wie viele Kollegen bemühe
auch ich mich, bei den Honorarvereinbarungen auf
die finanziellen Möglichkeiten meiner Klienten
einzugehen.
Als Psychotherapeutin kann ich Ihnen aber zusätzlich
eine ganze Reihe von Leistungen anbieten, die fachlich
außerordentlich sinnvoll und für Ihre
psychische Gesundheit und Stabilität nützlich
und hilfreich sind. Auch bei kassenzugelassenen
Psychotherapeuten müssten diese Leistungen
privat bezahlt werde:
Mögliche Nachteile einer kassenfinanzierten Psychotherapie
WICHTIG! Wenn Sie
verbeamtet werden möchten, wenn Sie eine Lebensversicherung,
eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine
private Krankenversicherung abschließen möchten,
wird man Sie fragen, welche ernsthaften Erkrankungen
Sie hatten oder haben.
Eine von der Krankenkasse finanzierte und in der
Krankenakte aufgeführte Psychotherapie kann
als "ernsthafte Krankheit" gewertet werden.
Dies wiederum kann unter Umständen zur Ablehnung
der Versicherungsanträge oder zum Scheitern
der Verbeamtung führen.
Von einer privat finanzierten Psychotherapie wissen
nur Sie und Ihr Therapeut.
Private Krankenversicherungen, private Zusatzversicherungen
Falls Sie privat versichert sind oder über eine Zusatzversicherung verfügen, sollten Sie vor Beginn der Behandlung mit ihrer Krankenversicherung klären, ob und welche Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden.
Ich empfehle Ihnen folgendes Vorgehen:
Falls Sie nach einem ersten Vorgespräch den
Eindruck haben, Sie möchten gerne mit mir arbeiten,
dann stellen Sie einen formlosen Antrag auf Bewilligung
einer psychotherapeutischen Behandlung bei Ihrer
privaten Krankenversicherung. Ein Musteranschreiben
und einen Kostenvoranschlag erhalten Sie von mir.
Die Kasse wird dann entweder formlos eine Genehmigung
aussprechen oder die Formblätter versenden,
die von mir ausgefüllt werden und wiederum
an die Kasse geschickt werden, damit dort schließlich
entschieden werden kann.
Gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen
Leider übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen
die Kosten für eine Gestalttherapie nicht,
da die Gestalttherapie - wie auch eine Vielzahl
anderer, durchaus etablierter und erfolgreicher
Verfahren - nicht zu den sogenannten "Richtlinienverfahren"
zählt.
Bei den Gesetzlichen Krankenkassen sind erzeit sind
als Kassenleistung nur drei Verfahren anerkannt
Alle anderen Verfahren
sind derzeit nicht als Kassenleistung
anerkannt:
Zahlung nur bei "seelischer Krankheit"
Zusätzlich zur Beschränkung auf die drei
oben genannten Richtlinienverfahren zahlen die Gesetzlichen
Krankenkassen Psychotherapie nur, wenn der Patient
eine „seelische Krankheit“ hat (Diagnose
nach ICD-10 oder DSM III), also
Nicht jeder Psychotherapeut der drei Richtlinienverfahren
ist auch kassenzugelassen!
Eine Liste von kassenzugelassenen Psychotherapeuten
erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder von der
Psychotherapeutenkammer oder über die Datenbank
des Berufsverbandes: www.psychotherapeutenliste.de
Diplom-Psychologin und Psychotherapeutin Ursula
Lindauer behandelt in psychischen Krisen. Fachrichtung
Gestalttherapie.
Kostenloses
Vorgespräch.
Telefon 030-787 139 97
